Was ist eine informatorische Befragung?

= zwar alle befragten Personen in bestimmten Umfang tatverdächtig, die Ermittlungen haben sich aber noch nicht auf konkrete Personen konzentriert
 
  • erst durch Befragung aller Personen soll erforscht werden, gegen wen ggf. als Beschuldigter zu ermitteln ist
  • bisher kein Willensakt zur Erklärung der Beschuldigtenstellung und Unterlassen dessen auch nicht willkürlich, sodass keine Beschuldigtenvernehmung mit Belehrungspflicht nach §§ 136, 163a IV 2 StPO
  • nach Rspr. solche Befragungen auch verwertbar
  • abzugrenzen von konkludent begründeter Beschuldigtenstellung

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