Sind Tagebücher im Strafprozess verwertbar?

→ u.U. selbständiges Verwertungsverbot, welches sich trotz rm. Beweiserhebung unmittelbar aus der Verfassung ergibt
 
  • APR gem. Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG
  • jedoch kein grundsätzliches Verwertungsverbot, sondern Einzelfallabwägung anhand der 3-Stufen-Theorie
    • bei Sozialsphäre Verwertung zulässig
    • bei Privatsphäre Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Strafverfolgungsinteresse
    • bei Intimsphäre als Kernbereich privater Lebensgestaltung Verwertung absolut unzulässig
 
INFO:
  • Bezugnahme auf Straftat kann Sozialsphäre betreffen
  • zudem durch schriftliche Niederlegung Preisgabe der Gefahr eines Zugriffs

Diskussion