Was sind verdeckte Ermittler und wo sind ihre Einsätze normiert?

= Polizeibeamter, der unter einer anderen Identität ermittelt
 
→ §§ 110aff. StPO
  • bei Straftaten von gewisser Bedeutung und wenn Ermittlungen ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wären
  • Zustimmung der StA oder des Richters erforderlich, § 110b I, II StPO
 
→ Wenn die Behörde die Identität des verdeckten Ermittlers wegen Gefährdung weiterer Ermittlungen nicht preisgeben will, besteht die Möglichkeit einer Sperrerklärung, §§ 96 S. 1, 110b III 3 StPO.

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