Was ist unter der Kronzeugenregelung zu verstehen?

§ 46b StGB: Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
  • Kronzeuge, also ein an der Tat beteiligter Zeuge, erhöht durch seine tatsächlich verwertbaren Angaben die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
  • Kooperation mit Behörden nur im Vorfeld der Hauptverhandlung möglich, um Überprüfung der Angaben sicherzustellen
  • Strafmilderung steht dennoch im Ermessen des Gerichts

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