Was sind Kriterien, wenn es darum geht, ob ein Verfahrensverstoß auch ein Beweisverwertungsverbot begründet?

→ nach h.M. Abwägung zwischen betroffenen Rechten des Angeklagten und öffentlichem Interesse an effektiver Strafverfolgung
 
  • zunächst maßgeblich, ob Verfahrensverstoß willkürlich erfolgte oder ein so gravierender Mangel vorliegt, der Willkür gleichkommt
→ bewusste Umgehung?
  • zudem entscheidend, ob ein hypothetischer Ersatzeingriff rm. hätte erfolgen können

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