Was ist eine stille SMS und auf welche Rechtsgrundlage kann sie gestützt werden?

= SMS der Ermittlunsgbehörden wird nicht als Nachricht angezeigt, löst aber eine Rückmeldung zur Funkzelle aus, sodass ein Bewegungsmuster ohne Kenntnis des Betroffenen erstellt werden kann
 
I. Ermittlungsgeneralklauseln, §§ 161 I 1, 163 I StPO
→ wegen gewichtigen Eingriffs in Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend
 
II. § 100a StPO
→ Telekommunikationsüberwachung
  • Standortdaten zählen zwar zu den näheren Umständen des Kommunikationsvorgangs
  • jedoch menschlich veranlasster Informationsaustausch erforderlich, der dann passiv überwacht wird
  • duch stille SMS werden aber aktiv Daten erzeugt
 
II. § 100h I 1 Nr. 2 StPO
→ stille SMS kann zwar ein sonstiges technisches Mittel darstellen, § 100i StPO ist aber lex specialis
 
III. § 100i I Nr. 2 StPO
→ Norm wurde zwar für "IMSI-Catcher" geschaffen, der Begriff der technischen Mittel ist aber für den technischen Fortschritt bewusst offen gehalten worden
  • Auslegung bedeutet keinen Verstoß gg. den Bestimmheitsgrundsatz, da der konkrete Zweck des technischen Mittels zur Standortbstimmung hinreichend bestimmt ist
  • entspricht gesetzgeberischen Willen, welcher die Standortermittlung zu Obersationszwecken nachträglich eingefügt hatte
  • zur Erhebung der gewonnen Daten muss aber zusätzlich auf § 100g StPO abgestellt werden

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