Führt die Verletzung der Belehrungspflicht über das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 55 StPO wegen drohender Selbstbelastung zu einem Verwertungsverbot im aktuellen Prozess gegen den Angeklagten?

  • nach e.A. (+), da § 55 StPO auch das Interesse des Angeklagten an einer konfliktfreien und wahrheitsgemäßen Aussage schützt
    • Wahrheitswert der Aussage wegen Selbst- oder Drittbelastungstendenz zweifelhaft
    • allg. Anspruch auf Einhaltung aller Verfahrensvorschriften im rechtsstaatlichen Verfahren
 
  • nach h.M. (-), da allein der Zeuge vor Selbstbelastung geschützt werden soll, sodass der Rechtskreis des Angeklagten nicht betroffen ist

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