StPO Kurs-U

Wer ist Beschuldigter? Unterbegriffe? Warum so wichtig?

"Beschuldigter" ist ein Oberbegriff für denjenigen, gegen den sich ein Strafverfahren richtet.

Erforderlich, um die Stellung eines Beschuldigten anzunehmen, bedarf es zweier Voraussetzungen: 
1. Tatverdacht (objektive Komponente): Es bedarf zumindest eines Anfangsverdachtes
2. Verfolgungswillen (subjektive Komponente): Es bedarf zusätzlich eines Willensaktes der Strafverfolgungsbehörden, das Strafverfahren gegen den Verdächtigen als Beschuldigten zu führen. 
 
 
Nach § 157 StPO heißt der Beschuldigte auch:
- Angeschuldigter: Gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, vgl. § 170 StPO 
- Angeklagter: Gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde, vgl. § 203 StPO 
 
Bedeutsam, weil: 
Mit dem Beschuldigtenstatus sind besondere Rechte verbunden, insb. kann er nicht zugleich in demselben Verfahren Zeuge sein. 

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