Die mündliche Prüfung im 1. Examen 2020 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 14.99 EUR





07 Strafrecht

Kann § 263 Abs. 1 StGB Zieltat i.S.d. § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB sein?

In der Lit. wird dies aufgrund des hohen Strafrahmens abgelehnt und teleologisch einschränkend vorausgesetzt, dass sich der Täter die brandspezifischen Gefahren zur Ermöglichung der anderen Tat zu Nutze macht.
Die Rspr. nimmt eine solche Einschränkung nicht vor. Unter Verweis auf die Mordmerkmale Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht sieht sie den Grund der erhöhten Strafbarkeit in einer Verknüpfung von Unrecht mit Unrecht. Diese Verknüpfung sei auch dann gegeben, wenn eine Brandstiftung einen späteren Betrug ermöglichen soll.

Stichworte