AC Verfahren Zugführer

25. BHKG NRW

Was sind die Befugnisse der Einsatzleitung?

Nach § 34 BHKG NRW hat die Einsatzleitung folgende Befugnisse:
 
  • Den Einsatz der Feuerwehr sowie der Einheiten des Katastrophenschutzes zu regeln
  • Erforderliche Einsatzmaßnahmen zu treffen
  • Zusätzliche Einsatzmittel & Einsatzkräfte über die Leitstelle anzufordern
  • Soweit es zur Abwehr von Gefahren nach §1 Abs. 1erforderlich ist, kann die Einsatzleitung das Betreten des Einsatzgebietes oder einzelner Einsatzbereich verbieten, Personen von dort verweisen, das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren oder räumen lassen
  • Kann die Einsatzleitung die notwendigen Maßnahmen nicht selber veranlassen, stehen die Befugnisse nach §34 Abs. 2 BHKG den von ihr hiermit beauftragen Personen zu.

Diskussion