AC Verfahren Zugführer

25. BHKG NRW

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?

Die Pflichtaufgaben nach §3 BHKG NRW:

  • Bekämpfung von Schadenfeuer
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen 
  • Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, verursacht durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Ereignisse
  • Warnung der Bevölkerung 
 
Weitere Aufgaben:
 
  • Mitwirkung bei der Abwehr von Großschadensereignissen
  • Mitwirkung im Rettungsdienst (§23 BHKG NRW)
  • Tätigkeiten der Amtshilfe (§39 BHKG NRW)
  • Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als örtliche Ordnungsbehörde (Die Feuerwehr ist keine eigenständige Ordnungsbehörde oder Sonderordnungsbehörde. Deshalb kann sie keine Rechte des Ordnungsbehördengesetztes oder vergleichbarer Gesetze in Anspruch nehmen)

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