RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

In welchen Fällen ist eine Einzelfallabwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit nicht erforderlich?

Eine Einzelfallabwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit ist nicht erforderlich bei herabsetzenden Äußerungen, die die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinne darstellen. (RÜ 9/2020, S. 594)