1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 1., d) Objektive Zurechnung

Objektiv zurechenbar ist der Erfolg, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und sich diese im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht hat.
 
Dazu gehört: (folgende Karten)
aa) Schaffung/Erhöhung einer rechtlich missbilligten Gefahr
bb) Realisierung der Gefahr im Erfolg
dd) Schutzzweckzusammenhang

Diskussion