1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I. 1., d). cc) Obj. Zurechnung; Schutzzweckzusammenhang

Nur, wenn die Verhaltensnorm gerade dem Schutz des betreffenden Rechtsgutes zu dienen bestimmt ist, kann von einer rechtlich missbilligten Gefahrenschaffung gesprochen werden. MEINUNG DER LIT!

Nach der Rspr. entfällt dann bereits das jeweilige obj. Tatbestandsmerkmal.

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