1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 2., aa) Subjektiver Tatbestand: Vorsatzformen

(1) Absicht - dolus Directus 1. Grades
= Wissen/für möglich Halten und zielgerichteter Erfolgswille
Ist gegeben, wenn es dem Täter darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.
 
(2) Direkter Vorsatz - dolus directus 2. Grades
= sicheres Wissen, kein unbedingter Erfolgswille
Ist gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Wissenselement also dominierend.
 
(3) Eventualvorsatz - dolus eventualis
= für möglich halten, sich damit abfinden also billigend in Kauf nehmen
bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen  Tatbestandes führt.

Diskussion