1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 2. Subj TB; cc) Tatbestandsirrtümer; (5) Irrtum über Kausalverlauf

Vorsatz muss sich auf alle Elemente des obj. TB beziehen; also auch Kausalität.
 
Nach h.M. sind Abweichungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklich eingetretenen Kausalverlauf "unwesentlich" und für den Tatbestandsvorsatz damit irrelevant, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung voraussehbaren halten und keine andere Bewertung rechtfertigen.
 
Prüfung in 2 Schritten:
  1. Diskrepanz zwischen tatsächlichem und vorgestelltem Kausalverlauf
  2. Beachtlichkeit der Diskrepanz
    a) im Rahmen der Lebenserfahrung
    b) keine andere Bewertung gerechtfertigt

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