1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

II. Rechtswidrigkeit - Übersicht

Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht und nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.
 
Folgende sind zu Beachten (in nächsten Karten im Detail):
  1. Notwehr, § 32 StGB
  2. Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
  3. Ausdrückliche Einwilligung
  4. Mutmaßliche Einwilligung
  5. Hypothetische Einwilligung

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