1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

II. Rechtswidrigkeit; 3. Einwilligung

a) Obj. Rechtfertigungselement
 
aa) Dispositives Rechtsgut
Das Rechtsgut muss dem Einwilligenden "verfügbar" sein (bspw. nicht Allgemeinrechtsgüter, Leben)
 
bb) Verfügungsbefugnis
d.h. alleiniger Träger des geschützten RG oder dessen Vertreter
 
cc) Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähig ist, wer nach seiner geistigen Reife dazu imstande ist, Bedeutung und Tragweite des Rechtsgutverzichts sachgerecht zu beurteilen.
 
dd) Erklärung
ausdrücklich od. konkludent vor der Tat
 
cc) Keine Willensmängel
Die Einwilligung ist unwirksam, wenn sie unter wesentlichen Willensmängeln leidet und in diesem Sinne unfreiwillig erteilt wird
(1) Drohung und Gewalt (Einwilligung durch Nötigung)
(2) Täuschungsbedingter Irrtum
 
b) subj. Rechtfertitungselement
-> Täter muss in Kenntnis der bestehenden Einwilligung handeln.

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