1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

II. Rechtswidrigkeit; 5. Hypothetische Einwilligung

Liegt vor, wenn der eigentlich Einwilligungspflichtige vor der Rechtsgutsverletzung nicht (richtig) gefragt wurde, obwohl dies möglich war, aber ohnehin eingewilligt hätte, wenn man ihn (richtig) gefragt hätte.
 
a) Objektives Rechtfertigungselement
 
aa) Dispositionsfähiges Rechtsgut
 
bb) Fehlende Einwilligungserklärung
 
cc) Einwilligungsfähigkeit des Rechtsgutträges (s.o)
 
dd) Übereinstimmung mit dem hypothetischen Willen des Rechtsgutträgers
 
b) Subjektives Rechtfertigungselement
Handeln im Sinne des Betroffenen - nicht entgegen.

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