1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau Fahrlässigkeit

I. Tatbestand, 4. Objektive Zurechnung des Erfolges

Der eingetretene Erfolg muss gerade auf dem Pflichtenverstoß des Täters beruhen.
 
Dabei gelten grds. die gleichen Anforderungen wie bei der obj. Zurechnung i.R.d. vorsätzlich vollendetem Erfolgsdelikts.
 
Besonders relevant (siehe folgende Karten im Detail)
a) Schutzzweck der verletzen Norm / Verkehrssitte
b) Rechtmäßiges (pflichtgemäßes) Alternativverhalten
c) Eigenverantwortliches Dazwichentreten / Pflichtverletzung Dritter

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