1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau Fahrlässigkeit

I. TB; 5. Obj. Zurechnung; a) Schutzzweck/Verkehrssitte

Die verletzte Sorgfaltsnorm muss es zumindest (mit-) bezwecken, dass solche Erfolge wie der tatsächlich eingetretene, verhindert werden. Probleme ergeben sich insb. bei der Bewertung von Folgeschäden des ursprünglichen Erfolges.

Diskussion