1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme

SCHEMA Mittäterschaft - getrennte Prüfung

A. Strafbarkeit des Tatnächsten
Prüfung wie beim unmittelbaren Täter
 
B. Strafbarkeit anderer Beteiligter
  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Feststellung, dass obj. TB nicht vollständig selbst verwirklicht wurde
      2. Zurechnung gem. § 25 II StGB?
        1. Gemeinsamer Tatplan -> Willensübereinstimmung
          Mehrere Personen verabreden ernsthaft im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam bestimmte objektive Tatbeiträge zu verwirklichen und eine bestimmte Vorsatztat zu begehen.
        2. Gemeinsame Tatausführung -> ggf. hier Abgrenzungstheorien
          • Nach der normativen Kombinationslehre genügt jeder Verursachungsbeitrag
          • Nach der Tatherrschaftslehre bedarf es eines wesentlichen Tatbeitrages. Nach strenger Anwendung muss dieser im Ausführungsstadium erbracht werden, nach gemäßigter Auslegung muss dieser Beitrag nur gewichtig sein.
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz
        Der Vorsatz muss sich auch auf die Umstände beziehen, welche die Mittäterschaft begrüden
      2. Besondere subj. TB-Merkmale
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

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