1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme

SCHEMA Mittäterschaft - VERSUCHSAUFBAU

Sofern nicht extra ergänzt gilt der normale Aufbau entsprechend.
 
I. Gedankliche Vorprüfung
 
II. Tatentschluss
-> gerichtet (auch) auf die gemeinschaftliche Begehung
 
III. Unmittelbares Ansetzen
( P ) Wann liegt das Unmittelbare Ansetzen vor?
  1. Gesamtlösung (h.M.)
    Versuch beginnt für alle Mittäter einheitlich, sofern einer von ihnen unmittelbar zur Tat ansetzt. Wie auch beim vollendeten Delikt die Tatbeiträger der Mittäter über § 25 II zugerechnet werden, wird auch das unmittelbare Ansetzen zugerechnet.
    -> führt aber zu Problem, wenn ein Beteiligter nur scheinbar Mittäter ist (sog. vermeintliche Mittäterschaft). Die h.M. will hier die Handlung dennoch für alle gelten lassen, eine a.A. hingegen nur von solche wirklicher Mittäter.
  2. Einzellösung (m.M.)
    Versuchsbeginn ist für jeden Mittäter separat zu bestimmen, jeder Mittäter muss durch eine eigene Handlung die Versuchsschwelle überschreiten.
 
IV. Rechtswidrigkeit
 
V. Schuld
 
VI. Strafbefreiender Rücktritt gem. § 24 I 1
 
VII. Ergebnis

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