1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme

Mittelbare Täterschaft - Grundlegendes

Hierbei wirkt der Täter auf den Vordermann/das menschliche Werkzeug ein und dieses weißt selbst ein "deliktisches Minus" auf.
 
Grundlagen:
  • Der mittelbare Täter bedient sich zur Tatausführung eines menschlichen Werkzeuges, über das er Kraft überlegenen Wissens oder Wollens die Tatherrschaft ausübt.
    -> Grundsatz = Verantwortungsprinzip
  • Täterschaft gründet sich dann darauf, dass der Hintermann den Ausführenden durch Täuschung oder Zwang beherrscht, indem er den Strafbarkeitsmangel beim Vordermann hervorruft oder ausnutzt und diesen dann planvoll lenkend für seine Zwecke ausnutzt (Irrtums/Nötigungsherrschaft).
  • Ausnahme: Täter hinter dem Täter - in diesen Fällen ist der Vordermann vollverantwortlicher unmittelbarer Täter, sodass der strafrechtlichen Verantwortung des Hintermannes strenggenommen das Verantwortungsprinzip entgegen steht. Nach h.M.kann auch in diesen Fällen im Einzelfall eine Irrtums-/Nötigungsherrschaft bestehen, die so stark ist, dass sie das Verantwortungsprinzip überlagert.

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