1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme

Teilnahme am VERSUCH

Auch der Versuch eines Haupttäters ist eine taugliche Haupttat an der teilgenommen werden kann.
 
Wichtig: ein eventueller Rücktritt des Haupttäters beseitigt nicht die vorsätzlich, rechtswidrige Haupttat, es handelt sich beim Rücktritt um einen persönlichen Strafaufhebungsgrund. Zu prüfen ist dann die (vollendete) Teilnahme am versuchten Delikt.
Ansonsten gilt: Prüfung wie die Teilnahme am vollendeten Delikt.
 
Gelingt dem Teilnehmer hingegen bereits das Bestimmen oder das Hilfeleisten nicht, scheidet die Teilnahme am Versuch aus.
  • Anstiftung: Anwendung von § 30 StGB (Anstiftungsversuch)
  • WICHTIG: die versuchte Beihilfe ist Straffrei
 
 

Diskussion