1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme

Verbrechensverabredung - § 30 II StGB

Wann anzuwenden?
Kommt § 30 II ernsthaft in Betracht ist dieser vor § 30 I zu prüfen, da § 30 I zurücktritt.
 
§ 30 II enthält die Strafbarkeit bestimmter Vorbereitungshandlungen, ohne dass es zum Versuch gekommen sein muss. Es handelt sich um eine gesetzliche Ausnahme vom Prinzip, das Vorbereitungshandlungen grds. straflos sind.
 
I. Obj. TB
  • Bereiterklären / Annahme eines Erbietens / Tatverabredung
  • Beteiligung muss sich auf ein Verbrechen beziehen
II. Subj. TB
  • Vorsatz bzgl. Bereiterklären / Annahme eines Erbietens / Tatverabredung
  • Vorsatz bzgl. des Verbrechens
 
III. Rechtswidrigkeit
 
VI. Schuld
 
V. Rücktritt

Diskussion