1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Die Ermöglichungsabsicht - TB Mord, § 211 StGB

Mordmerkmal der 3. Gruppe, Täterbezogen, subj. TB
 
Die Ermöglichungsabsicht ist der zielgerichtete Wille, durch die Tat die Begehung einer weiteren Straftat i.S.d. § 11 I Nr. 5 StGB zumindest zu erleichtern. Die Bezugstat kann mit der von Ermöglichungsabsicht getragenen Tat tateinheitlich zusammenfallen, wenn für die Bezugstat noch weitere Handlungen erforderlich sind.
 
Die Bezugstat ist aber keine "andere" Straftat mehr, wenn ihre Ausführung mit dem Absichtsdelikt vollständig deckungsgleich ist.

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