1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Die Verdeckungsabsicht - TB Mord, § 211 StGB

Mordmerkmal der 3. Gruppe, Täterbezogenes, subj. TB
 
Die Verdeckungsabsicht ist der zielgerichtete Wille des Täters, durch die Tötungshandlung das Bekanntwerden oder die Verstärkung eines Verdachts durch das Tatopfer oder einen Dritten wegen einer nach der Vorstellung des Täters von ihm oder einem anderen begangenen rechtswidrigen Tat i.S.d. § 11 I Nr. 5 StGB zu verhindern, um dadurch strafrechtliche oder außerstrafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen.

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