1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Körperliche Misshandlung - TB Körperverletzung, § 223 I Alt. 1 StGB

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
 
es ist kein Schmerzempfinden erforderlich (bspw. auch Haare Schneiden)

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