_StR Lücken

Wie wird man zum Beschuldigten im strafprozessualen Sinne?

Durch den Inkulpationsakt:
Der Wille der Strafverfolgungsbehörde durch eine objektive Maßnahme zu handeln, in der sich der subjektive Verfolgungswille manifestiert. 
 
Anderenfalls richtet sich es danach, wie sich das Verhalten der Beamten nach der Wahrnehmung des Betroffenen darstellt. Ggf. ist die Maßnahme auch nur gegen den Personenkreis des Beschuldigten zulässig. 
Auf die Wahrnehmung des Betroffenen kommt es insbesondere in der Vernehmungssituation an. 

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