_StR Lücken

Was muss in der Revisionsbegründung angegeben werden, wenn es um eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht nach § 244 II geht?

- Ein bestimmtes Beweismittel
- Eine konkrete Beweistatsache
 Welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre
Gründe, die bekannt und erkennbar waren, die das Gericht zur weiteren Beweiserhebung hätten veranlassen müssen
- Die positive Konsequenz (Beruhen/Beschwer) sowie ggf. Konnexität von Beweistatsache/Beweismittel 

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