1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Entführen - TB erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB

§ 239a I Alt. 1 StGB
 
Ortsveränderung gegen den Willen des Opfers durch Gewalt oder Drohung. Hierdurch muss das Opfer in eine hilflose Lage versetzt werden.

Diskussion