1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Zueignungsabsicht - TB Diebstahl, § 242 StGB

Absicht der Aneignung und zumindest Eventualvorsatz der Enteignung bzgl. der Sache oder ihres funktionsspezifischen Sachwerts durch Anmaßung eigentümer-ähnlicher Befugnisse.
 
-> Aneigungsabsicht
-> Enteignungsvorsatz

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