1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Verschlossenes Behältnis - TB bes. schw. Diebstahl, § 243 I Nr. 2 StGB

Behältnis, dessen Inhalt aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen nicht ohne Weiteres zugänglich ist und bei dem der Verschluss gerade die Funktion hat den Inhalt vor ordnungswidrigem Zugriff zu schützten.

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