_StR Lücken

Dürfen frühere Angaben in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn die Person nun Angeklagter ist?

Zeugenbeweis: Vernehmung der Verhörsperson als Zeuge vom Hörensagen
Urkundsbeweis: Verlesung von Geständnisprotokollen nein, § 254 -- Ausnahme: richterliche Protokolle! 
sonstige Erklärungen schon 
Augenscheinsbeweis: Tonaufzeichnung ok, § 254 analog 

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