_StR Lücken

Dürfen frühere Angaben in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn die Person Zeuge oder Sachverständiger ist?

Zeugenbeweis: Vernehmung der Verhörsperson als Zeuge vom Hörensagen
Urkundsbeweis: Verlesung des Vernehmungsprotokolls grds § 250 S. 2 --> nein! Aber Ausnahmen 
Augenscheinsbeweis: Grundsatz wie oben (analog), arg e § 25a 
Ausnahmen wie bei der Verlesung plus weitere denkbar 


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