_StR Lücken

Welche zwei Dinge regelt § 261? Wie wird ein Verstoß dagegen gerügt?

- Inbegriffsdimension (Der Inbegriff der Verhandlung: Tatsachen, die Gegenstand der HV waren und auch hätten sein dürfen) --> Inbegriffsrüge, dafür muss aber der Nachweis geführt werden, dass fehlerhaft die Beweise verwertet wurden.. nicht jedoch aber, dass das Gericht fehlerhafte Schlüsse aus dem Beweis gezogen hat. 

- Beweiswürdigungsdimension (freie Beweiswürdigung bzw Würdigung im Urteil) .. Mit der Beweiswürdigungsrüge wird gerügt, dass aus zulässig festgestellten Tatsachen fehlerhafte Schlüsse gezogen wurden oder die Urteilsbegründung eine zulässige Schlussfolgerung nicht zulassen. 

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