_StR Lücken

Führt die gerichtliche Einstellung nach § 153 zu einem Strafklageverbrauch?

Zu einem beschränkten Strafklageverbrauch. Fraglich ist, unter welchen Bedingungen eine erneute Aufnahme möglich ist. Das wäre zu bejahen, wenn neue Beweise eine schärfere Bestrafung möglich machen würden. Allerdings gibt es keine äquivalente Regelung wie in § 153a, wonach bei Verbrechen der Strafklageverbrauch nicht mehr eintritt. Dennoch greift die Wertung durch und eine Aufnahme ist unter den Vss möglich, dass Beweise für ein Verbrechen vorliegen 

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