RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 4. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Zivilrecht

Darf der Verkäufer dem Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf – ggf. gegen Preisnachlass – das Risiko für das Bestehen eines verborgenen Mangels übertragen?

Jede Vereinbarung, die unmittelbar oder mittelbar bewirkt, dass der Käufer das Risiko des Vorhandenseins eines verborgenen Mangels trägt, ist unabhängig von ihrer Transparenz und von einem etwaigen Preisnachlass gemäß § 475 Abs. 1 BGB unwirksam. (RÜ 11/2020, S. 689 f.)