RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 1. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Öffentliches Recht

Welche Neuregelungen hat der Gesetzgeber getroffen, um eine weitere Vergrößerung des Bundestages zu verhindern?

Zur Verhinderung einer weiteren Vergrößerung des Bundestages hat der Gesetzgeber folgende drei Änderungen beschlossen: 1. Die Zahl der Wahlkreise (§ 1 Abs. 2 BWahlG) wird mit Wirkung zum 01.01.2024 von 299 auf künftig 280 reduziert. 2. Überhangmandate einer Partei werden in gewissem Umfang auf die Listenmandate derselben Partei in anderen Ländern angerechnet. 3. Ein Ausgleich von Überhangmandaten erfolgt erst nach dem dritten Überhangmandat (§ 6 Abs. 5 u. 6 BWahlG n.F.). (RÜ 01/2021, S. 54 f.)