RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann liegt eine wesentliche Beeinträchtigung i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB vor?

Wesentlich ist eine Beeinträchtigung, die nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach Dauer, Stärke und Eigenart störend ist. (RÜ 2/2021, S. 89)