AC Verfahren Zugführer

19. Rechtsgrundlagen

Was sagt das BHKG zu Brandsicherheitswachen?

Nach dem § 27 Brandsicherheitswachen sagt das BHKG NRW:
 
  • Brandsicherheitswachen werden bei erhöhter Brandgefahr und großer Anzahl von gefährdeten Personen erforderlich
  • Der Veranstalter muss der Gemeinde die Brandsicherheitswache rechtzeitig anzeigen
  • Der Veranstalter kann die Brandsicherheitswache selbst stellen
  • Eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr ist kostenpflichtig.
  • Angehörige der Feuerwehr können im rahmen der Brandsicherheitswache Anordnungen gegenüber dem Veranstalter oder dem Verantwortlichen treffen

Diskussion