RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 Karteikarten
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Strafrecht

Sind Belehrungsfehler gem. § 136 Abs. 1 S. 2 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen?

Nach (bislang) st.Rspr. sind diese Belehrungsfehler im Zwischenverfahren nicht und in der Hautverhandlung beim verteidigten Angeklagten nur auf begründeten Widerspruch bis zum Zeitpunkt gemäß § 257 StPO zu berücksichtigen. Nach Auffassung des 3. Strafsenats sind Verwertungsverbote, die dem Widerspruchsvorbehalt unterliegen, allerdings im Ermittlungsverfahren, z.B. bei der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls, oder auch im Wiederaufnahmeverfahren von Amts wegen ohne vorherigen Widerspruch zu berücksichtigen. (RÜ 9/2019, S. 586)