RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Fallen Kosten für die Finanzierung eines Fahrzeugs unter die Naturalrestitution nach § 249 BGB?

7. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen aus Sachmangelgewährleistungsrecht (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB) ist dies ganz regelmäßig nicht der Fall. Denn der Gläubiger muss so gestellt werden, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde (positives Interesse). Bei ordnungsgemäßer Erfüllung hätte er die Finanzierungskosten ebenso tragen müssen. Anders ist dies aber bei Schadensersatzansprüchen aus Deliktsrecht (hier § 826 BGB). Hier muss der Gläubiger so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Dann wäre dieser konkrete Vertrag auch nicht abgeschlossen worden und die Finanzierungskosten wären nicht angefallen. Damit wären in diesem Fall die Finanzierungskosten ersatzfähig. (RÜ 9/2021, S. 561 ff.)