Schuldrecht BT 3 (GoA, Bereicherungsrecht) 2024 Karteikarten

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3. Geschäftsführung ohne Auftrag Rechtsfolgen

Inwiefern unterscheiden sich die Ansprüche aus §§ 280, 677 und aus §§ 678, 677 bzgl. des Verschuldens?

  • §§ 280, 677: Ausführungsverschulden (Wie der Ausführung)
  • §§ 678, 677: Übernahmeverschulden (Ob der Ausführung).