Schuldrecht BT 3 (GoA, Bereicherungsrecht) 2024 Karteikarten
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7. BereicherungsR: Nichtleistungskondiktion

Welcher Unterschied besteht zwischen der Regelung des § 816 Abs. 1 S. 2 und der des § 822?

Der Anspruch aus § 816 Abs. 1 S. 2 setzt voraus, dass ein dinglich Nichtberechtigter verfügt, während § 822 in Betracht kommt, wenn ein dinglich Berechtigter (aber rechtsgrundloser Empfänger) tätig wird.