RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 4. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Folgt aus der Mitgliedschaft in einer Bande die Strafbarkeit wegen von anderen Bandenmitgliedern begangener Straftaten?

Nein! So wenig wie allein die Beteiligung an einer Bandentat eine Bandenmitgliedschaft begründet, begründet allein die Bandenmitgliedschaft schon keine strafbare Beteiligung an den Bandentaten. Vielmehr ist für jedes Bandenmitglied zu prüfen, ob und ggf. welche Art von Beteiligung an der konkreten Tat vorliegt. (RÜ 11/2021, S. 711)