Verlöbnis

Welche Rechtsnatur hat das Verlöbnis und wie erfolgt demnach die Eingehung?

- h.M. "Vertragstheorie": 
Das Verlöbnis ist ein Vertrag, sodass grds. alle Vorschriften über Rechtsgeschäfte Anwendung finden.
--> Arg.: Das Verlöbnis verpflichtet zu Eheschließung. Diese wird jedoch unstreitig durch eine Einigung begründet, sodass dies auch für Verlöbnis gelten muss.
 
- a.A. "familienrechtlicher Vertrag":
Das Verlöbnis ist Vertrag sui generis, auf den Regeln des BGB aT nur vorsichtig analog angewandt werden können. Insbes. erfordert das Verlöbnis keine Geschäftsfähigkeit und §107 findet keine Anwendung, lediglich geistige Reife erforderlich.
 
- a.A.: 
Verlöbnis ist gesetzliches Rechtsverhältnis, auf das die Regeln über Willenserklärungen nicht anwendbar sind.

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