Wann ist ein Geschäft i.R.d. §1357 I angemessen?
 
Finden insbes. individuelle Absprachen ("Kleidung nicht mehr als 150€ pro Stück) im Außenverhältnis Berücksichtigung?

m.M.: Die Angemessenheit bestimmt sich rein objektiv nach der Schichtzugehörigkeit und den Einkommensverhältnissen der Familie.
--> Contra: Wenn die einvernehmlich über ihre Verhältnisse leben, sollen sie auf gemeinschaftlich dafür haften.
 
e.A.: Angemessenheit bestimmt sich rein subjektiv danach, ob die Geschäfte in der konkreten Ehe üblicherweise ohne Absprache mit dem anderen vorgenommen werden sollen. Hierbei finden insbesondere interne Absprachen Berücksichtigung.
 
h.M.: Angemessenheit bestimmt sich sowohl "objektiv-normativ" nach dem für einen objektiven Beobachter erkennbaren Zuschnitt des Haushalts. Ein Geschäft ist demnach angemessen, wenn nach dem äußeren, objektiven Lebenszuschnitt der Familie der Umfang des konkreten Geschäfts nur so groß ist, dass das Geschäft nach objektiven Kriterien i.d.R. ohne vorherige Absprache vorgenommen werden kann.

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