Was ist Telos des §1362?

Durch das Zusammenleben der Ehepartner erfolgt fast immer eine Vermögensvermischung.
 
Dadurch entsteht eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse, welche sich zulasten der Gläubiger auswirkt.
 
Zum Gläubigerschutz stellt daher §1362 zwei widerlegbare Eigentumsvermutungen auf.

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